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Freitag, 05.04.2024

Canabisgesetz - CanG - Anbau in Kleingartenanlagen nicht eraubt!

BKD Information zum "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“

Der BKD hat Informationen zum „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ an seine Landesverbände gesendet.

Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt!
Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).

Das Informationsschreiben des BKD finden Sie hier:
RS 11 2024_Cannabisgesetz-CanG.pdf (236 KB)

05.04.2024