Klarstellung zum Artikel "Kleingärtner und Dachverband streiten weiter vor Gericht" im Hamburger Abendblatt vom 21.03.2022
Der in der Landesbundversammlung gefasste Beschluss ist weder formal noch sachlich zu beanstanden. Das zunächst mit der Entscheidung betraute Gericht kann vor dem Hintergrund der Vereinsautonomie auch seine Auffassung nicht an die Stelle des Vereins setzen.
Mit diesen Argumenten wird sich das Landgericht in der Berufungsinstanz auseinander zu setzen haben.
Weiterhin legen wir Wert darauf hinzuweisen, dass die Darstellung in dem Artikel, dass die Kleingärtner nicht informiert worden seien, unzutreffend ist. Der Landesbund hat mit großer Transparenz die Vereinsvorstände und Mitglieder der Vereine zum Thema „öffentlich-rechtliche Lasten“ informiert. Hier unter anderem in einer Klarstellung zu dem Artikel „Gartenverein zu Unrecht abkassiert“ des Hamburger Wochenblatts vom 23.01.2021 veröffentlicht im Gartenfreund in der
Märzausgabe der 2021 sowie auf der Homepage des LGH.
Die Veröffentlichung im Gartenfreund finden Sie hier (509 KB)