Mittwoch, 28.06.2017
Verkauf der Kleingartenpachtfläche durch die Stadt an die Beiersdorf AG
Am 28.06.2017 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Beiersdorf AG einen Grundstückvertrag geschlossen, der vorsieht, dass die Pachtflächen der Vereine „Kleingartenverein Eimsbüttel e. V.“ -315- (nicht die Kolonie Rübenkoppel), „Wildwux e. V.“ -347- und „Gartenfreunde Stubbenkamp e. V. -322- in das Eigentum der Beiersdorf AG übergehen.
Dieser Verkauf der Fläche soll nach Angaben der Stadt der Standortsicherung der Beiersdorf AG in Hamburg dienen und soll kurz- und mittelfristig nicht bebaut werden („… nach Ablauf von 20 Jahren …“).
Dieser Verkauf der Fläche soll nach Angaben der Stadt der Standortsicherung der Beiersdorf AG in Hamburg dienen und soll kurz- und mittelfristig nicht bebaut werden („… nach Ablauf von 20 Jahren …“).
Die Beiersdorf AG plant aktuell auf den derzeit von ihr genutzten Flächen, die neue Konzernzentrale und eine Erweiterung des Forschungszentrums für ca. 230 Millionen Euro zu errichten.
Der Zukauf, der von dem LGH und den Vereinen gepachteten Flächen, soll der Beiersdorf AG als langfristige Erweiterungsreserve dienen. Eine mögliche Erweiterung der ganzen Fläche oder nur auf Teilflächen ist jedoch nicht vor Ablauf von 20 Jahren geplant. Es steht heute noch nicht einmal fest, ob diese Flächen überhaupt in Anspruch genommen werden.
Die Flächen, wenn sie im Eigentum der Beiersdorf AG sind, dürfen nur für den Zweck der Werkserweiterung eingesetzt werden. Jede andere Nutzung, etwa Wohnungsbau, ist vertraglich ausgeschlossen.
Ein Eigentümerwechsel, der von der Stadt gepachteten Kleingartenflächen, ist vom LGH weder gewünscht noch gewollt. Das Bundeskleingartengesetz hindert den Grundstückseigentümer jedoch nicht, seine Flächen mit den darauf befindlichen Kleingärten zu verkaufen. Das Bundeskleingartengesetz schützt die Kleingärtner aber insoweit, dass der neue Eigentümer die bestehenden Pachtverträge unverändert übernehmen muss.
Der LGH hat intensive Verhandlungen mit der Stadt und der Beiersdorf AG aufgenommen und mehrere Punkte im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in einer schriftlichen Vereinbarung gesichert:
- der LGH hat gegenüber der Stadt die Entschädigungs- und Ersatzlandverpflichtungen, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz für städtische Kleingartenpachtflächen ergeben, für die zukünftige „Privatfläche“ vollständig abgesichert.
- der LGH hat gegenüber der Stadt die Fortgeltung des Hauptpachtvertrages und des sog. 10.000er-Vertrages, der nicht nur die Ersatzlandgestellung, sondern auch die Herrichtung der Ersatz-Kleingartenanlagen auf Kosten der Stadt vorsieht, für Ihre Vereinsflächen abgesichert.
- der LGH hat gegenüber der Stadt und der Beiersdorf AG durchgesetzt, dass auch die Beiersdorf AG im Kündigungsfall Ersatzflächen aus eigenen Immobilienbeständen zu Verfügung stellen muss.
- der LGH hat gegenüber der Beiersdorf AG einen „Laubenausgleich“ in einer Pauschale in Höhe von 10.000,- € an den „Fonds für Räumungsbetroffene“ beim LGH durchgesetzt. Dieser „Laubenausgleich“ wird für den Fall von der Beiersdorf AG zur Zahlung fällig, wenn eine Kündigung vor Ablauf der kommenden 20 Jahre erfolgen sollte. Jede dann in Ihren Vereinen räumungsbetroffene Gartenfreundin und jeder Gartenfreund, der die Kleingärtnerei an anderer Stelle fortsetzen möchte, hat in diesem Fall den Anspruch darauf, dass ihr/ihm eine neue Gartenlaube (im Rahmen des Betrages oben genannten Betrages von 10.000,- €) ca. 10 Jahre mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Danach können die Lauben von ihren Nutzern zu einem Restbetrag käuflich erworben werden.
Grundsätzlich gilt auch nach dem Verkauf an die Beiersdorf AG, dass eine Kündigung der Flächen erst in Frage kommt, wenn ein „Kündigungsgrund“ vorliegt. Ein Kündigungsgrund wäre in diesem Fall ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine Werkserweiterung vorsehen würde. Das bedeutet, dass ohnehin ein neuer Bebauungsplan mit allen öffentlichen Beteiligungen etc. aufgestellt und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossen werden müsste.
Alle Verträge und Vereinbarungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die Hamburgische Bürgerschaft im November bzw. Dezember dieses Jahres dem Verkauf der Fläche an die Beiersdorf AG zustimmen muss.
Pressemitteilung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg:
Pressemitteilung der Beiersdorf AG: