Pflanzenschutz

Den Lurchen zuliebe

Nach der Gartenordnung Ziffer 13. (Pflanzen und Naturschutz) ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln im Kleingartenbereich verboten.

Da der Wirkstoff Glyphosat, der Bestandteil in vielen Unkrautvernichtungsmitteln ist, sowieso wegen möglicher „Nebenwirkungen“ gerade in der Diskussion steht, kommt eine Anwendung auch „ausnahmsweise“ überhaupt nicht in Betracht.

 

 

Noch klein, aber Gartenbewohner,  der Jahrzehnte Gast auf der Parzelle sein kann. Erdkröten können bis zu vierzig Jahre alt werden.Die ganze Familie der Lurche (Amphibien) und viele andere Kleintiere werden es Ihnen danken. Gerade die Amphibien nehmen über ihre Haut leicht Schadstoffe auf und erleiden dann oftmals einen qualvollen Tod.

Eine Liste der z.Z zugelassenen Mittel finden sie unten als PDF zum Download. zulassung-h-k (220 KB)

 

 

 

 

 


 

Winterhartes Hänge-Sedum (Sedum sarmentosum)

Ursprünglich aus Ostasien hat das zu der Familie der Dickblattgewächse gehörende Hänge-Sedum keine Probleme mit unseren Wintern und übersteht diese schadlos. Als immergrüne, kriechende Fetthenne mit bis zu über 50 cm langen über der Erde liegenden Ausläufern eignet sich die Pflanze z.B. hervorragend zum „Begrünen“ von Trockenmauern und zum verwildern in naturnahen Gärten und zeigen jetzt gelbe sternartige Blüten.

Nicht sehr farbintensiv aber doch wahrnehmbar die gelben Blüten des Hänge-Sedum.  Hänge-Sedum ist erste Wahl für Trockenmauern. Mit den dickfleischigen Blättern des Hänge-Sedum können Salate hervorragend aufgepeppt werden. Die Blätter haben einen erbsenähnlichen Geschmack.