Wertermittlungsrichtlinie

Beim Wechsel von Pächtern wird in der Regel die Bebauung und der Bewuchs des Kleingartens an den neuen Pächter verkauft. Dazu ist es erforderlich, dass der Wert des Kleingartens ermittelt wird. Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage amtlicher und einheitlicher Bewertungsmaßstäbe und der Wertermittlungspreis ist für den Verkäufer verbindlich.

Grundlage ist die durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) herausgegebene "Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung von Kleingärten bei Pächterwechsel". Diese wird jährlich in der Januar-Ausgabe des „Gartenfreund“ veröffentlicht.

In den Vereinen des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. stehen für diese Aufgaben qualifizierte und geschulte Wertermittler/innen zur Verfügung.

Die Ausbildung bzw. Qualifizierung der Wertermittler/innen erfolgt in Verantwortung des Landesfachberaters Joschka Meyer.

Die Schulungen erfolgen zu geplanten Terminen im Hause des Landesbundes.

Die Wertermittler/innen besitzen ein Wertermittlungs-Nachweisheft, ausgestellt vom Fachberater des Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., in dem die Teilnahme an Schulungen bestätigt wird.

Richtlinie Inspektion und Wertermittlung 2021.pdf (1.54 MB)
2021 Protokoll Inspektion.pdf (182 KB)
2021 Formular Wertermittlung.pdf (542 KB)

Rechtliches

Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gekündigt, hat der Pächter nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BKIeingG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen oder Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen (§1 1 Abs. 1 Satz 2 BKleingG).
 
Bei dem Wertermittlungsprogramm handelt es sich um eine online-Anwendung.
Zugangsdaten erhalten Sie über den Vereinsvorstand.