zurück

Dienstag, 23.02.2016

Stellungnahme des geschäftsführenden Vorstandes des LGH zu einem Artikel in der „Bild-Zeitung“ vom 19.02.2016

Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,

am Freitag, 19. Februar 2016 erschien in der „Bild-Zeitung“ ein Artikel unter den Überschriften „Parzellen gehen an die Stadt, aber wo bleiben die Millionen dafür?“ und „Kleingärtner fühlen sich verraten und verkauft“.

In diesem Artikel wurden zum einen haltlose Behauptungen in der Sache und zum anderen schwerwiegende Unterstellungen gegen den LGH vorgebracht. Abgesehen davon, dass bis heute nicht klar ist, ob die zitierten Aussagen der Mitglieder und Vertreter des genannten Vereines durch die BILD Zeitung der Wahrheit entsprechen, muss seitens des LGH folgendes klargestellt werden:

Der Vorstand des LGH weist die genannten Unterstellungen im Zusammenhang mit dem „Fonds für Räumungsbetroffene“ auf das schärfste zurück. Insbesondere die angeblich von einem Mitglied aufgestellte Behauptung: „Der LGH macht sich die Taschen voll und wir verlieren unsere Kleingärten“, entbehrt jeglicher Grundlage und stellt sich als eine unverschämte Unterstellung dar.

Warum der Vorstand und einige Mitglieder des Vereines diese Form der Auseinandersetzung wählen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Frühere Presseveröffentlichungen in derselben Zeitung und weitere Vorstöße des Vereines zielen einzig und allein darauf ab, Spültoiletten in den Lauben und den ehemaligen Behelfsheimen weiterhin nutzen zur dürfen, obwohl dies nach Gesetzeslage, Pachtvertrag, Satzung und Gartenordnung nicht möglich ist.

Die Landesbundversammlung hat Anfang Juni 2015 einen Antrag auf Genehmigung von Spültoiletten auf Kleingartenparzellen mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Der betreffende Verein und einige Einzelpächter scheinen diesen Beschluss der Landesbundversammlung nicht akzeptieren zu wollen.  Die Behörde für Umwelt und Energie hat den Verein bzw. betroffene Einzelpächter unmissverständlich aufgefordert, vorhandene Abwassermissstände zu beseitigen. Wenn der Vereinsvorstand den Mitgliedern raten sollte, sich den Anordnungen der Behörde zu widersetzen, dann geschähe dies in alleiniger Verantwortung des Vereinsvorstandes und der betroffenen Einzelpächter!

Damit sich die Fehldeutungen und Unterstellungen in diesem Artikel nicht verfestigen, soll an dieser Stelle noch einmal ausführlich zu Sinn und Zweck des „Fonds für Räumungsbetroffene“ und des „Fonds für Kleingarteninfrastruktur“ eingegangen werden.

Die Fonds dienen der Unterstützung insbesondere der zahlungsschwächeren Einzelpächter, die aufgrund einer Kündigung ihre Parzelle und damit auch ihre (meist abgeschriebene) Gartenlaube verlieren. Die gesetzlich zustehenden Entschädigungszahlungen erhalten die Gartenfreunde trotz der neuen Fonds natürlich weiterhin ausgezahlt!

Erstmalig ist es jedoch möglich, ohne sich verschulden zu müssen, eine nagelneue Laube (mit einem Neuwert von ca. 10.000,- €) für ein Nutzungsentgelt von 50 Euro pro Monat nutzen zu können. Mit diesem Fonds lassen sich bis zu 200 neue Lauben finanzieren. Das nützt den Gartenfreunden und den Vereinen.

Der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand haben der Vereinbarung mit der Stadt einstimmig zugestimmt. In der Vereinbarung wurde geregelt, dass die Zahlungen der Stadt in Raten bis Ende 2016 erfolgen. Das bedeutet, dass bis heute nicht die im Artikel genannten 2,4 Millionen Euro beim LGH eingegangen sind, sondern erst die Teilbeträge in Höhe von 1.250.000,- € für den Laubenfonds und 200.000,- € für den Infrastrukturfonds (bis zum 31.12.2015). Für die Mittel dieser Fonds gilt eine strikte Zweckbindung. Die Mittel des Fonds für Räumungsbetroffene werden erstmalig für die gekündigten Gartenfreundinnen und Gartenfreunde der Vereine „Heimat“ und „Barmbeker Schweiz“, die ein Großteil ihrer Vereinsfläche für den Wohnungsbau im „Pergolenviertel“ (Bezirk Hamburg-Nord) aufgeben mussten/müssen, zum Einsatz kommen. Eine frühere Verwendung war deshalb aufgrund der oben genannten Zweckbindung gar nicht möglich.

Die Mittel des Infrastrukturfonds stehen bereits heute als Teilraten für die Vereine zur Verfügung. Mehrere Vereine haben bereits die vom Vorstand des LGH beschlossene Zuschussregelung für die Errichtung von Abkippstation in Anspruch genommen. Diese Mittel in Höhe von bis zu 10.000,- Euro müssen von den Vereinen nicht zurückgezahlt werden, sie sind reine Zuschüsse an die Vereine, um die Abwasserentsorgung zu verbessern.
Weitere Vereine haben für ihren Vereinshausneubau oder die Sanierung von Vereinsanlagen die zinsfreien Darlehen mit langfristigen Raten in Anspruch genommen.

Lassen wir uns diese sinnvolle und soziale Einrichtung nicht kaputt reden. Ein Verein, der sich mit seinen Zielen und mit seinem Vorgehen außerhalb der Gemeinschaft des Landesbundes begibt, sollte die Verantwortung für sein Tun bei sich selbst suchen und keinen „Sündenbock“, den er LGH nennt, vorschieben.


Der geschäftsführende Vorstand des LGH