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Donnerstag, 29.06.2017

Stadt Hamburg verkauft Kleingartenflächen in Eimsbüttel an die Beiersdorf AG

Der Zukauf, der vom Hauptpächter, dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und den Vereinen, gepachteten Flächen, soll der Beiersdorf AG als langfristige Erweiterungsreserve dienen.
Eine mögliche Erweiterung der ganzen Fläche oder nur auf Teilflächen ist jedoch nicht vor Ablauf von 20 Jahren geplant. Es steht heute noch nicht einmal fest, ob diese Flächen überhaupt in Anspruch genommen werden.

Ein Eigentümerwechsel, der von der Stadt gepachteten Kleingartenflächen, ist vom LGH weder gewünscht noch gewollt. Das Bundeskleingartengesetz hindert den Grundstückseigentümer jedoch nicht, seine Flächen mit den darauf befindlichen Kleingärten zu verkaufen. Das Bundeskleingartengesetz schützt die Kleingärtner aber insoweit, dass der neue Eigentümer die bestehenden Pachtverträge unverändert übernehmen muss.
 
„Es ist ganz klar, dass wir über diesen Verkauf nicht glücklich sind, aber, und das ist wichtig für die Eimsbütteler Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die kleingärtnerische Nutzung der verkauften Flächen kann unverändert fortgesetzt werden und die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner wurden zwischen dem LGH, der Stadt Hamburg und der Beiersdorf AG abgesichert“, sagt Dirk Sielmann, 1. Vorsitzender des LGH. So hat der LGH intensive Verhandlungen mit der Stadt und der Beiersdorf AG aufgenommen und mehrere Punkte im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in einer schriftlichen Vereinbarung gesichert:

• Die Flächen, wenn sie im Eigentum der Beiersdorf AG sind, dürfen nur für den Zweck der Werkserweiterung eingesetzt werden. Jede andere Nutzung, etwa Wohnungsbau, ist vertraglich ausgeschlossen.
 
• Der LGH hat gegenüber der Stadt die Entschädigungs- und Ersatzlandverpflichtungen, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz für städtische Kleingartenpachtflächen ergeben, für die zukünftige „Privatfläche“ vollständig abgesichert.
 
• Der LGH hat gegenüber der Stadt die Fortgeltung des Hauptpachtvertrages und des sogenannten 10.000er-Vertrages, der nicht nur die Ersatzlandgestellung, sondern auch die Herrichtung der Ersatz-Kleingartenanlagen auf Kosten der Stadt vorsieht, für Ihre Vereinsflächen abgesichert.

• Der LGH hat gegenüber der Stadt und der Beiersdorf AG durchgesetzt, dass auch die Beiersdorf AG im Kündigungsfall Ersatzflächen aus eigenen Immobilienbeständen zu Verfügung stellen muss.

• Der LGH hat gegenüber der Beiersdorf AG einen „Laubenausgleich“ in einer Pauschale in Höhe von 10.000,- € an den „Fonds für Räumungsbetroffene“ beim LGH durchgesetzt. Dieser „Laubenausgleich“ wird für den Fall von der Beiersdorf AG zur Zahlung fällig, wenn eine Kündigung vor Ablauf der kommenden 20 Jahre erfolgen sollte. Jede dann in Ihren Vereinen räumungsbetroffene Gartenfreundin und jeder Gartenfreund, der die Kleingärtnerei an anderer Stelle fortsetzen möchte, hat in diesem Fall den Anspruch darauf, dass ihr/ihm eine neue Gartenlaube (im Rahmen des Betrages oben genannten Betrages von 10.000,- €) ca. 10 Jahre mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Danach können die Lauben von ihren Nutzern zu einem Restbetrag käuflich erworben werden.
 
Grundsätzlich gilt auch nach dem Verkauf an die Beiersdorf AG, dass eine Kündigung der Flächen erst in Frage kommt, wenn ein „Kündigungsgrund“ vorliegt. Ein Kündigungsgrund wäre in diesem Fall ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine Werkserweiterung vorsehen würde. Das bedeutet, dass ohnehin ein neuer Bebauungsplan mit allen öffentlichen Beteiligungen etc. aufgestellt und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossen werden müsste.
 
Alle Verträge und Vereinbarungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die Hamburgische Bürgerschaft im November bzw. Dezember dieses Jahres dem Verkauf der Fläche an die Beiersdorf AG zustimmen muss.